Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsstellung zwischen den Vertragsparteien
Der Vertrag wird ausschließlich zwischen Herzblut und dem Kunden (im Folgenden als Gast bezeichnet) geschlossen.
Vertragsabschluss
Die Bestellung einer Führung begründet einen Dienstvertrag und der Gast akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese wirksam als Vertragsgrundlage verwendet werden. Auf Wunsch des Gastes erstellt der Tourguide ein individuelles Angebot. In diesem Fall kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Angebots durch den Gast innerhalb der gesetzten Frist zustande – sofern nicht anders vereinbart – in der Regel schriftlich. Die Buchungsbestätigung durch Herzblut kann per E-Mail oder Brief oder direkt über Partnerportale erfolgen. In allen anderen Fällen gibt der Gast ein verbindliches Angebot an Herzblut zum Abschluss eines Vertrags ab. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibungen und die zusätzlichen Informationen von Herzblut zur jeweiligen Tour. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung von Herzblut zustande. Es bedarf keiner bestimmten Form.
Die Buchung einer Führung kommt – sofern nicht anders vereinbart – durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Gast zustande.
Wenn die Buchung von einem Dritten vorgenommen wird, der als Gruppenkunde bezeichnet wird, d.h. eine Institution oder ein Unternehmen (z.B. private Gruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Incentive- oder Eventagentur, Reisebüro), ist diese Partei der alleinige Kunde und der Vertragspartner, es sei denn, sie handelt ausdrücklich als gesetzlicher Vertreter der späteren Teilnehmer gemäß den getroffenen Vereinbarungen. In diesem Fall haftet der Gruppenkunde vollständig für die Zahlung der vereinbarten Vergütung oder etwaiger Stornokosten. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass für alle oben genannten Buchungstypen aufgrund der gesetzlichen Bestimmung des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge nach Vertragsschluss besteht.
Auftragsdurchführung
Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Dauer, Treffpunkt, Anzahl der Teilnehmer_innen, Art der Führung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Die Angaben zur Dauer von Führungen sind circa-Angaben. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache eine Alternative vereinbart werden.
Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Herzblut für den Gast zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der Gästeführerin zu vertretende Umstände - z.B. Straßensperrungen, Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Tourguides etc. - handelt. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Gast unter Berücksichtigung der Interessen von Herzblut nicht zumutbar, steht dem Gast das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Gruppen
Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 15 Personen, sofern nicht anders angegeben. Bei Überschreitung der Gruppengröße muss ein zusätzlicher Tourguide engagiert werden.
Sollte die maximale Teilnehmerzahl trotz einer abweichenden Bestellung überschritten werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 EUR pro Person für jede weitere Person und für jede weitere Person bei einer Führung mit 16 oder mehr Personen erhoben.
Sollte eine gebuchte Stadtführung nicht in Anspruch genommen werden
Wenn die Führung ohne Absage mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin storniert wird, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars fällig, die der selbstständige Stadtführer dem Kunden in Rechnung stellt.
Verspäteter Start der Tour
Der Tourguide wartet 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit auf das Eintreffen der Teilnehmer. Sie steht ab der vereinbarten Zeit für die gebuchte Dauer zur Verfügung – einschließlich der Wartezeit. Die verstrichene Wartezeit wird von der vereinbarten Führungszeit abgezogen. Wenn der Teilnehmer Herzblut oder den Tourguide (telefonisch) über die Verspätung informiert hat, wird die Wartezeit nach Absprache verlängert. Wenn der Gast zu spät kommt, besteht kein Anspruch auf die vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch nach gegenseitiger Vereinbarung vollständig erbracht, kann der Tourguide auf eine Erhöhung des Honorars bestehen, die vorher mit dem Gast vor Ort vereinbart wurde.
Verspätet sich der Tourguide, kann der Gast verlangen, dass die Leistung vollständig erbracht wird. Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann der Gast eine Minderung des Honorars entsprechend der für die Leistung verlorenen Zeit verlangen.
Stornierung
Ihr könnt den gebuchten Service bis zu 1 Tag vor der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger oder erscheint der Gast nicht zum vereinbarten Termin, muss die volle Gebühr bezahlt werden. In jedem Fall ist es dem Gast gestattet, nachzuweisen, dass der Firma Herzblut durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Reiseleiter behält sich das Recht vor, eine höhere Entschädigung zu verlangen, die im Einzelfall spezifisch berechnet wird, wenn der entstandene Schaden erheblich höher ist als die oben genannte Pauschale.
Sollte der Reiseleiter aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen können, verpflichtet er sich, einen anderen vollständig geeigneten Reiseleiter für die vereinbarte Tour zu organisieren und den Gast darüber zu informieren. Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Krankheit, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Tour abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren sofort erstattet.
Preise und Zahlungsmethoden
Die spezifischen Zahlungsbedingungen sind im Angebot und in der Buchungsbestätigung festgelegt. Nach vorheriger Absprache kann die Gebühr auch in bar beim Tourguide vor Ort vor Beginn der Tour bezahlt werden. Der Gast erhält hierfür eine Rechnung. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 21%, da Herzblut als Kleinunternehmer nach § 19 UStG tätig ist. Die Gebühr umfasst sämtliche Kosten. Eintrittsgelder für Museen oder andere Einrichtungen, Verpflegungskosten und Transportkosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind nur im vereinbarten Preis enthalten, wenn sie ausdrücklich unter den Führungsleistungen aufgeführt sind oder zusätzlich vereinbart wurden.
Haftung
Der Tourguide haftet nur für Schäden, die keine körperlichen Verletzungen sind, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden sowie für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Herzblut auf Schäden begrenzt, die typisch für den Vertrag sind und vorhersehbar waren, jedoch in jedem Fall auf das Dreifache des Wertes der angebotenen Leistung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von Herzblut.
Rechtswahl und Schlussbestimmungen
Die gesamten rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen dem Tourguide und Gästen, die keinen allgemeinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in den Niederlanden haben, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Sollte der Gast jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, so genießt er auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts, das ohne diese Klausel anwendbar wäre, gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Rom I-Verordnung.
In Bezug auf die Verbraucherstreitbeilegung weist der Tourguide darauf hin, dass sie nicht an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilnimmt. Sollte nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für den Tourguide die Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren verpflichtend werden, wird sie den Gast hierüber in geeigneter Form informieren. Für alle über elektronische Rechtsverkehr geschlossenen Verträge verweist der Tourguide auf die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Dezember 2018