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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herzblut Amsterdam

Rechtliche Stellung zwischen den Vertragspartnern

Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Herzblut und dem Auftraggeber (nachfolgend Gast genannt) zustande.

Vertragsabschluss

Mit dem Auftrag zur Gästeführung entsteht ein Dienstvertrag und der Gast erkennt die AGB an, soweit diese dem Vertrag wirksam zu Grunde gelegt werden. Auf Wunsch des Gastes erstellt die Gästeführerin ein individuelles Angebot. In diesem Fall kommt der Vertrag durch die – soweit nicht anders vereinbart - in der Regel schriftliche Bestätigung des von der Gästeführerin erstellten Angebotes durch den Gast im Rahmen der gesetzten Frist zustande. Die Buchungsbestätigung durch Herzblut kann per E-Mail oder Brief oder durch Partnerportale direkt erfolgen. In allen anderen Fällen bietet der Gast Herzblut den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen der Firma Herzblut für die jeweilige Führung. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Herzblut zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

 

Die Buchung einer Führung kommt durch die – soweit nicht anders vereinbart - in der Regel schriftliche Bestätigung des von Herzblut erstellten Angebotes durch den Gast zustande.

 

Erfolgt die Buchung durch einen als Gruppenauftraggeber bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (z.B. Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro), so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht.

Durchführung des Auftrags

Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Dauer, Treffpunkt, Anzahl der Teilnehmer_innen, Art der Führung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Die Angaben zur Dauer von Führungen sind circa-Angaben. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache eine Alternative vereinbart werden.

 

Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Herzblut für den Gast zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der Gästeführerin zu vertretende Umstände - z.B. Straßensperrungen, Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Tourguides etc. - handelt. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Gast unter Berücksichtigung der Interessen von Herzblut nicht zumutbar, steht dem Gast das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Gruppen

Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt – wenn nicht ausnahmsweise anders festgelegt – 15 Personen. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers bzw. einer weiteren Gästeführerin erforderlich.

Sollte dennoch – entgegen einer anders lautenden Bestellung – die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, so werden dann bei Führungen ab der 16. Personen für diese sowie für jede weitere Person 15,00 Euro zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar berechnet.

Wird eine Bestellte Stadtführung für Gruppen nicht in Anspruch genommen

ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars berechnet, das der selbstständige Stadtführer dem Kunden in Rechnung stellt. 

Verspäteter Beginn der Führung

Die Gästeführerin wartet nach dem vereinbarten Termin 10 Minuten auf das Erscheinen der Teilnehmer. Sie steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit - inklusive der Wartezeit – zur Verfügung. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Hat der Teilnehmer Herzblut direkt oder den Tourguide (telefonisch) über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit nach Absprache. Bei verspäteter Anreise des Gastes besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Tourguide auf eine, vorher mit dem Gast vor Ort festgelegte , Erhöhung des Honorars bestehen.

 

Sollte sich der Tourguide verspäten, kann der Gast die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende Minderung des Honorars beanspruchen.

Stornierung

Der Gast kann die gebuchte Leistung bis 1 Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Bei einer noch kurzfristigeren Stornierung oder im Falle des Nichterscheinens des Gastes am Tag des vereinbarten Termins ist das volle Honorar zu zahlen. Dem Gast ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der Firma Herzblut durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Gästeführerin bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern, falls der Ausfallschaden im Einzelfall wesentlich höher ist als die vereinbarte Pauschale.

 

Sollte die Gästeführerin die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet sie sich einen anderen für die vereinbarte Führung in vollem Umfang geeigneten Tourguide zu organisieren und den Gast darüber zu informieren. Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen. Eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Preise und Bezahlungsweise

Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung. Nach vorheriger Absprache kann das  Honorar auch in bar vor Ort, vor dem Beginn der Tour an den Tourguide gezahlt werden. Der Gast erhält hierfür eine Rechnung. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Vergütungen enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 21 %, da die Firma Herzblut als Kleinunternehmen / Einzelunternehmen nach Umsatzsteuergesetz tätig ist. Das Honorar beinhaltet alle Gebühren. Eintrittsgelder in Museen oder sonstige Einrichtungen, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

Haftung

Die Gästeführerin haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von der Firma Herzblut  auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der Firma Herzblut.

Rechtswahl und Schlussbestimmungen

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Gästeführerin  und dem Gast, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in den Niederlanden haben, findet ausschließlich holländisches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

 

Die Gästeführerin weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die Gästeführerin verpflichtend würde, informiert sie den Gast  hierüber in geeigneter Form. Die Gästeführerin weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europaeu/consumers/odr/ hin.

  

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

Stand: Dezember 2018

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